Anlässlich ihrer Sommerreise tauschte sich die Bundestagsabgeordnete Anke Hennig, Berichterstatterin der SPD-Fraktion für das Tierschutzgesetz, zusammen mit ihrer MdB-Kollegin Rebecca Schamber Anfang August in Hannover mit dem landwirtschaftlichen Berufsnachwuchs über die geplante Novelle des Bundestierschutzgesetzes aus. Die Pläne beinhalten aus Sicht der Junglandwirte Niedersschsen große Hürden für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Für die Junglandwirte nahmen Anneke Kreißig, Anneke Eggers und Max Klockemann aus dem Vorstandsteam und Christine Kolle als Geschäftsführerin an dem Gespräch teil. „Mir ist wichtig, mit allen, die die geplanten Änderungen betreffen, zu sprechen“, sagte Hennig.
„In meinem Betrieb versuchen wir seit drei Jahren bei einer kleinen Anzahl von Tieren auf das Kupieren der Schwänze zu verzichten“, erläuterte Annek Kreißig. „Das Schwanzbeißen taucht häufig ad hoc auf, zum Beispiel bei schwül-warmem Wetter und betrifft schnell eine große Anzahl von Tieren.“ Da die Einflussfaktoren wie Platzangebot, Beschäftigungsmaterial, Fütterung und Witterung äußerst komplex und zum Teil nicht beeinflussbar seien, ließen sich Lösungskonzepte weder zwischen Einzelbetrieben noch zwischen einzelnen Durchgängen innerhalb eines Betriebes übertragen. Wissenschaft und Beratung bräuchten deutlich mehr Zeit, um mit der Praxis Lösungsbausteine zu etablieren. Kreißig schlug vor, den bewährten nationalen „Aktionsplan Kupierverzicht“ vollständig in das geplante Tierschutzgesetz zu übernehmen. Denn die geplanten Änderungen bedeuteten ihrer Ansicht nach mehr Aufwand, ohne der Lösung näher zu kommen.
Bei Rindern soll das betäubungslose Enthornen verboten werden. Bisher verabreichen Tierhalter den Kälbern vor dem Enthornen Sedierungs- und Schmerzmittel. Künftig soll ein Tierarzt die Kälber stattdessen lokal betäuben. „Dies ist aufgrund des Tierärztemangels nicht leistbar und verursacht zusätzliche Kosten“, sagte Christine Kolle. Im Falle einer Betäubungspflicht, müssten die Tierhalter nach Erwerb der entsprechenden Sachkunde die lokale Betäubung – so wie in der Schweiz – selbst vornehmen dürfen.
Weitere geplante Änderungen, die die junge Generation mit großer Sorge sieht, betreffen u.a. die Kennzeichnungspflicht für Tierkörper einschließlich der Kontrolle von Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte sowie das Verbot des Schwanzkupierens bei Schafen. Beim geplanten Verbot der Qualzucht wird für landwirtschaftliche Nutztiere neben dem bereits bestehenden europäischen Tierzuchtrecht eine Parallelregelung aufgebaut.
Die beiden Bundestagsabgeordneten versprachen, die Erläuterungen des Berufsnachwuchses in ihre Gespräche in Berlin mit einfließen zu lassen.