Geplantes EU-Pflanzenschutzverbot: Aufruf an alle Junglandwirte zur Beteiligung

Henrik Brunkhorst, Vorsitzender Junglandwirte Niedersachsen

Der kürzlich von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer „Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ sorgt für großes Unverständnis und Fassungslosigkeit in der Landwirtschaft. Die Pläne der EU-Kommission entziehen – sollten sie wie jetzt vorliegend umgesetzt werden – vielen (Jung-)Landwirtinnen und (Jung-)Landwirten besonders bei uns in Niedersachsen faktisch die Arbeitsgrundlage. Zudem gefährden sie sichere Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Lebensmitteln. Betroffen sind sowohl konventionell als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe.

Wir unterstützen den Aufruf des Landvolks Niedersachsen und der Kreislandvolkverbände und bitten ALLE jungen Landwirtinnen und Landwirte, dazu beizutragen, die geplante Verordnung noch abzuwenden.

Was können wir tun?
Wir bitten jede Junglandwirtin und jeden Junglandwirt, eine individuelle Betroffenheitsbekundung (so genannte Konsultation) für die EU-Kommission zu verfassen, die die Auswirkungen und die Tragweite der geplanten Verordnung auf Eurem Betrieb deutlich macht. Folgender Link führt zur Website, auf der die Betroffenheitsbekundung zu erstellen ist:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12413-Pestizide-nachhaltige-Verwendung-aktualisierte-EU-Vorschriften-_de

Hilfestellungen für die Formulierung der Betroffenheitsbekundung sind in den Dateien, die weiter unten zum Download stehen, zu finden.

Die EU-Kommission wird individuelle Betoffenheitsbekundungen aus der Praxis auswerten und berücksichtigen. Am 19. September 2022 endet die Möglichkeit der Beteiligung. Wir haben nur dann eine Chance, die geplante Verordnung noch abzuwenden, wenn sich wirklich so viele (Jung-)Landwirte wie möglich beteiligen.

Leitfaden zur Teilnahme an der Konsultation zur EU-Pflanzenschutz-Verordnung

Positionspapier DBV Pflanzenschutz-Verordnung

Verbandsstellungnahme Pflanzenschutzverordnung

Vielen Dank für Eurer Mitwirken!

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