Geplantes Agrarstrukturgesetz konterkariert Schutz landwirtschaftlicher Flächen

Max Klockemann

Seine Sichtweise auf das von der Landesregierung geplante Agrarstrukturgesetz (NASVG) durfte Max Klockemann, Vorsitzender der Junglandwirte Niedersachsen, am 16.01.2025 in der Land & Forst in Form eines Gastkommentars kommunizieren:
Der Bodenmarkt in Niedersachsen ist sehr angespannt. Dies schränkt die Weiterentwicklung unserer Betriebe bereits erheblich ein. Die Bezeichnung des geplanten Agarstrukturgesetzes (NASVG) erweckt den Anschein, dass es der Landesregierung um die Sicherung und Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur geht. Beides würden wir Junglandwirtinnen und Junglandwirte sehr begrüßen. Der Gesetzentwurf bewirkt jedoch in weiten Teilen genau das Gegenteil und ist eine einzige Enttäuschung. Zudem ist der Entwurf an verschiedenen Stellen nicht rechtssicher und praktisch kaum umsetzbar. Ein erneutes Mehr an Bürokratie hingegen wäre sicher.

Als besonders kritisch sehen wir die geplante gravierende Ausweitung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts. Bislang liegt die Ausübung bei der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG). Voraussetzung ist, dass es einen aufstockungsbedürftigen und erwerbsbereiten Landwirt gibt. Künftig soll das Vorkaufsrecht auch für Flächen, die für den Naturschutz sowie den Hochwasser- oder Küstenschutz verwendet werden, gelten. Damit wäre der Schutz landwirtschaftlicher Flächen – also der Kern des bisherigen siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts – völlig konterkariert. Ferner sollen neben der NLG beispielsweise andere Siedlungsunternehmen, Behörden oder Anstalten des öffentlichen Rechts das Vorkaufsrecht ausüben dürfen, ohne dass diese konkret aufgeführt sind. Dies hätte eine weitere Schwächung landwirtschaftlicher Interessen zur Folge.

Der Druck auf dem Bodenmarkt wird künftig durch den umfangreichen Flächenbedarf für Infrastrukturvorhaben und dem damit verbundenem Flächenbedarf für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen noch weiter ansteigen. Die geplante weitergehende umfassende Privilegierung von Naturschutz und Naturschutzvereinigungen erhöht zusätzlich den Druck auf die ohnehin sehr knappen landwirtschaftlichen Flächen. Denn dadurch treten am Bodenmarkt zusätzliche neue Konkurrenten auf.

Geplant ist weiter, dass die Genehmigung zum Erwerb von Flächen an eine Obergrenze von 292 ha gekoppelt ist. Das Überschreiten der Grenze wäre ein neuer Versagensgrund – unabhängig davon, ob es sich um Einzelbetriebe oder zum Beispiel Betriebsgemeinschaften handelt. Kritisch sehe ich zudem, dass bei der Ermittlung der vorhandenen Flächen keine Differenzierung nach Region, Eigentums- oder Pachtflächen, land- oder forstwirtschaftlichen Flächen vorgesehen ist. Die Obergrenze ist völlig willkürlich festgelegt und bundesweit einmalig. Die Einführung würde die Weiterentwicklung unserer bäuerlichen Familienbetriebe verhindern.

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