Junglandwirte (GAP): Keine Auflagen ohne ökologischen Mehrwert

Henrik Brunkhorst, Vorsitzender  Junglandwirte Niedersachsen

Die geplanten Maßnahmen der nächsten GAP-Förderperiode ab 2023 nehmen konkrete Formen an. „Es macht grundsätzlich keinen Sinn, Auflagen zu erlassen, die einerseits keinen ökologischen Mehrwert haben und andererseits mit weiteren finanziellen Einbußen verbunden sind“, bringt es Henrik Brunkhorst, Vorsitzender der Junglandwirte Niedersachsen, auf den Punkt. Die jungen Landwirtinnen und Landwirte baten Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast Anfang Februar 2022 per Brief um die Zulassung eines mehrjährigen Fruchtwechsels beim Stoppelweizen. Der Anbau spielt v.a. in Südniedersachsen und in einigen Regionen im Norden eine wesentliche Rolle. „Der durchschnittliche Deckungsbeitrag von Winterweizen liegt um knapp 200,00 €/ha höher als bei der Alternativfrucht Wintergerste“, begründet Brunkhorst seine Forderung.

Der Anbau anderer Getreidearten habe keinen ökologischen Mehrwert und würde durch frühere Saattermine und weniger verfügbare Herbizide zudem die Probleme bei der Bekämpfung von Ungräsern verschärfen. Die Ministerin könne das Anliegen der jungen Generation im Rahmen der so genannten Landesermächtigung berücksichtigen.

In puncto Stillegung baten die Junglandwirte die Ministerin, sich in Berlin dafür einzusetzen, das Bezugsjahr für Stillegungsflächen auf 2023 festzulegen. „Ohne eine Bodenbearbeitung nach der Ernte bieten wir Pilzkrankheiten, Vieren und Unkräutern eine optimale Vermehrungsgrundlage“, sagt Brunkhorst. Wenn 2022 als Basisjahr festgelegt wird, dürfen neue Stilllegungsflächen nach der Ernte 2022 nicht mehr bearbeitet werden.

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