Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium bereitet aktuell eine Richtlinie für eine Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte vor. Dazu stehen 2025 einmalig 2. Mio. € zur Verfügung. Ministerin Miriam Staudte hat dabei vor allem junge Menschen im Blick, die keinen landwirtschaftlichen Hintergrund haben und für die eine familiäre Hofübergabe ausscheidet. Bis zu 25 Begünstigte, die einen landwirtschaftlichen Betrieb gänzlich neu gründen wollen, sollen gefördert werden.
Die Junglandwirte Niedersachsen haben sich in der Vergangenheit immer wieder für eine Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte von bis zu 100.000 € eingesetzt. Die EU sieht diese Förderung bereits in der aktuellen GAP-Förderperiode vor. Sieben Bundesländer haben die Förderung bereits umgesetzt. Niedersachsen ist bisher nicht dabei.
Bedauerlicherweise benachteiligt die jetzt für Niedersachsen geplante Förderung jedoch Junglandwirte, die im Rahmen einer Hofübergabe einen Betrieb neu gründen. Im Juni 2025 haben die Junglandwirte Niedersachsen daher gegenüber dem Landwirtschaftsministerium eine Stellungnahme abgegeben und ihre Kritikpunkte an der geplanten Förderung formuliert. Die Hauptkritik lautet wie folgt:
Mit der geplanten Niederlassungsbeihilfe sollen Junglandwirte unterstützt werden, die inner- und außerfamiliär einen Betrieb übernehmen oder gründen. Aufgrund der Auswahlkriterien in Richtlinienentwurf wird der Zuwendungszweck jedoch konterkariert. Denn Antragstellende, die einen Betrieb neu gründen und für die keine innerfamiliäre Hofübernahme in Frage kommt, können im Ranking derart mehr Punkte erzielen als Junglandwirte mit innerfamiliärer Betriebsübernahme, dass letztere im Grunde keine Chance auf eine Förderung haben.
Die Benachteiligung von Hofübernehmern gegenüber Existenzneugründern ist für die Junglandwirte Niedersachsen nicht nachvollziehbar. In erster Linie sollte die Qualität des Betriebskonzepts – v.a. Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit – über eine Förderwürdigkeit entscheiden und nicht, ob ein Betrieb übernommen oder neu gegründet wird.
Sicherlich ist die Situation von Hofübernehmern eine andere als für Betriebsneugründer. Die Tatsache, dass die Hofnachfolge in sehr vielen Fällen jedoch ungeklärt ist (2020 bundesweit bei 2/3 aller Betriebe), zeigt jedoch mehr als deutlich, dass das Führen eines landwirtschaftlichen Betriebs nach einer Hofübernahme schwierig genug ist. Dies liegt vor allem an den ungünstigen Rahmenbedingungen, überbordener Bürokratie, fehlender Planungssicherheit und fehlenden Perspektiven.